der Dachrinne führe der Zugangsweg für Personen zum Hotel und zu den Eingängen der Liegenschaften durch. Ein behördlicher Augenschein vor Ort sei nicht notwendig, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine Verschärfung der Situation stattgefunden habe. Der Erlass einer Wiederherstellungsverfügung erst im Herbst 2023 verhindere möglicherweise die zeitgerechte Instandstellung vor dem nächsten Wintereinbruch. Da zudem auch Wind und Regen Schäden verursachen könnten, sei eine zeitnahe und fachgerechte Instandstellung geboten und notwendig.