Dazu komme, dass die Umsetzung der Instandstellung des Daches im Rahmen eines Gesamtprojekts sowohl für den Eigentümer als auch für die betroffenen Anstösser weniger aufwändig und intensiv sei. Die Beschwerdeführerin schlage deshalb vor, im Herbst 2023 einen Termin für einen Augenschein vor Ort zu vereinbaren, anlässlich welchem die notwendigen Massnahmen zu besprechen seien.