Um den Verkauf und die planmässige Umsetzung des Gesamtprojekts nicht zu gefährden sei jedoch noch vom Erlass einer Wiederherstellungsverfügung abzusehen. Mit der Wiederherstellung zuzuwarten sei auch deshalb verhältnismässig, weil noch Zeit bleibe, bis wieder Witterungsbedingungen herrschen würden, welche die Gefahr von Unterfrieren der Ziegel oder die Entwicklung von Eiszapfen steigern würden. Dazu komme, dass die Umsetzung der Instandstellung des Daches im Rahmen eines Gesamtprojekts sowohl für den Eigentümer als auch für die betroffenen Anstösser weniger aufwändig und intensiv sei.