2. Der Planer der E.________ AG kontaktierte im Dezember 2022 die Vorinstanz und informierte diese über den Zustand des Dachs des an das Gebäude des Hotels angebauten Gebäudeteils F.________ 26a, welcher im Alleineigentum der Beschwerdeführerin steht. Es würde seit Jahren Probleme mit dem Dach, insbesondere mit den Dachrinnen sowie den auskragenden Sparren und Verbretterungen geben. Die Dachrinnen seien total zerstört, wodurch Eiszapfen auf die Parkflächen vor dem Haus fallen würden. Es habe auch bereits eine Absackung zwischen dem Dach des Gebäudeteils auf Parzelle Münsingen Grundbuchblatt Nr. I.________ und demjenigen auf Parzelle Münsingen Grundbuchblatt Nr. H.________ gegeben.