Grundbuchblatt Nr. I.________ steht im Alleineigentum der Beschwerdeführerin. Südöstlich des Gebäudes befindet sich der G.________, welcher in die F.________ mündet. Auf der gegenüberliegenden Seite des Gebäudeteils F.________ 26a, auf der anderen Seite des G.________, befindet sich das Restaurant J.________. Die Dächer des Gebäudes F.________ 26a und des Restaurants J.________ ragen auf den G.________.