2. Es wird festgestellt, dass die drei permanent angesiedelten Bienenvölker in drei mobilen Bienenmagazinen sowie ein temporär angesiedeltes Jungvolk im kleinen Miniplus-Magazin auf der Parzelle Bremgarten Grundbuchblatt Nr. H.________ keiner Baubewilligung bedürfen. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 4011.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung