b) Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten anhand der zur Verfügung stehenden Akten genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Auf den von den Parteien beantragten Augenschein sowie die weiteren beantragten Beweismittel (Beschwerdeführerin: Bericht bei der Fachstelle Bienen des Inforama, Edition Bericht der Gemeinde über Bienenstände innerhalb der Bauzone in Bremgarten und dazugehöriger Baubewilligung; Beschwerdegegner: Parteiverhör) konnte verzichtet werden, da von diesen Beweismitteln keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten waren. Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.11