d) Zu beurteilen ist vorliegend die Baubewilligungspflicht von drei permanent angesiedelten Bienenvölkern in drei mobilen Bienenmagazinen sowie einem unregelmässig und temporär angesiedelten Jungvolk im kleinen Miniplus-Magazin in einem Wohngebiet im Bereich des Überbauungs- und Gestaltungsplans mit Sonderbauvorschriften «A.________». Die drei bis vier Bienenmagazine stehen nicht in fester Beziehung zum Erdboden, sondern sind mobil. Die gemeinsam zu beurteilenden Magazine sind von den Dimensionen zudem bescheiden und überschreiten die auch für kleine Nebenanlagen nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD massgebenden Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD nicht.