Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2023 aus, sie betrachte Bienenstöcke grundsätzlich und in konstanter Praxis als baubewilligungspflichtige Anlagen. Ob ein allfälliges Baugesuch bewilligt werden könnte, sei hingegen offen. Zutreffend sei indessen, dass bisher keine Bewilligungen für Bienenhaltung in der Wohnzone erteilt worden seien. Im Sinne einer fakultativen Dienstleistung helfe sie jeweils, für die Bienenstöcke geeignete Standorte zu finden. Vorliegend habe das erhöhte Aufkommen von Bienen vor Ort anlässlich eines Augenscheins bestätigt werden können. Die Bienenstöcke seien auf Dauer angelegt und würden zweifelsfrei Immissionen verursachen.