Die BVD habe auch zudem Folgendes festgehalten: «Nicht zu beurteilen ist hier, ab welcher Anzahl mobiler Bienenmagazine die Schwelle der kleinen Nebenanlage überschritten wird, wobei immerhin festgehalten werden kann, dass dies bereits bei einer noch geringen Anzahl der Fall sein dürfte.» Es bestehe daher Grund zur Annahme, dass bereits das Vorliegen von drei Bienenstöcken dazu führe, dass die Schwelle der Baubewilligungspflicht überschritten werde. Vor allem führe die Bienenhaltung in der Landwirtschaftszone nicht gleichermassen zu Nutzungskonflikten mit Nachbarn wie im Siedlungsgebiet.