öffentliche Wege führen. Der öffentliche Fussweg zwischen ihren Parzellen würden Menschen benutzen, die durch die Bienen beeinträchtigt würden oder diese zumindest als lästig empfänden. Ein konkretes Beispiel sei er selber, zumal er an einer schwerwiegenden Insektengiftallergie leide. Er habe seinen Alltag aufgrund der Bienen bereits erheblich umstellen müssen. Die Bienendichte habe seit der Einrichtung der Bienenstöcke durch die Beschwerdeführerin deutlich zugenommen. Am Gesagten vermöge auch der von der Beschwerdeführerin erwähnte Entscheid der BVD vom 8. März 2023 nichts zu ändern.