b) Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, dass es sich bei den wenigen in ihrem Garten befindlichen Bienenmagazinen mit total drei Bienenvölkern um eine baubewilligungsfreie Anlage handle. Erst vor wenigen Monaten habe die BVD in einem sehr ähnlich gelagerten Fall die Baubewilligungspflicht von zwei Bienenmagazinen in der Landwirtschaftszone verneint (Entscheid BVD 110/2022/173 vom 8. März 2023). Auch sie halte Bienen nur in sehr bescheidenen Dimensionen und habe in ihrem Garten drei Magazine aufgestellt. Auch bei drei Magazinen handle es sich ohne Weiteres um eine kleine Nebenanlage im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst.