a) Umstritten ist die Baubewilligungspflicht von mobilen Bienenstöcken auf der Parzelle Bremgarten Grundbuchblatt Nr. H.________ der Beschwerdeführerin. Gemäss baupolizeilicher Feststellung der Gemeinde waren am 16. Februar 2023 mobile Bienenstöcke in einer Gruppe von drei Stück und ein einzelner freistehender Bienenstock feststellbar.4 In der Beschwerde führt die Beschwerdeführerin aus, sie halte in ihrem Garten «seit 2019 jeweilen drei Wirtschaftsvölker in Magazinen sowie vorübergehend manchmal ein Jungvolk im kleinen Miniplus-Magazin». Die 1 Überbauungs- und Gestaltungsplans Nr. 40 mit Sonderbauvorschriften «A.________r» vom 13. Januar 1977,