3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Schreiben vom 4. September 2023 ersuchte der Beschwerdegegner, welcher mit erster Verfügung vom 11. August 2023 als Anzeiger Gelegenheit zur Beteiligung am Beschwerdeverfahren erhielt, um Fristerstreckung und Einsichtnahme in die Verfahrensakten inklusive Vorakten. Das Rechtsamt erstreckte die angesetzte Frist und gewährte Einsicht in die Akten. Mit Stellungnahme vom 8. September 2023 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Mit Beschwerdeantwort vom 22. September 2023 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf