2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 9. August 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, die angefochtene Wiederherstellungsverfügung vom 11. Juli 2023 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass es sich bei den auf Parzelle Bremgarten Grundbuchblatt Nr. H.________ befindlichen Bienenmagazinen um eine baubewilligungsfreie Anlage handelt. Eventualiter und für den Fall, dass eine Baubewilligungspflicht bejaht wird, sei ihr eine Frist von 30 Tagen ab Rechtskraft anzusetzen, um ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.