1 der angefochtenen Verfügung). Weiter wurde es der Beschwerdeführerin untersagt, inskünftig temporär oder dauerhaft Bienenvölker, Bienenstöcke, Bienenstockanlagen oder Bienenhäuser innerhalb von Wohnsiedlungen ohne rechtskräftige Baubewilligung auf der Parzelle Bremgarten Grundbuchblatt Nr. H.________ aufzustellen, zu deponieren oder zwischenzulagern (Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung). Gleichzeitig wies die Gemeinde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs (Ziff. 5 der angefochtenen Verfügung) hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an (Ziff. 3 und 4 der angefochtenen Verfügung). Die Parzelle Bremgarten Grundbuchblatt Nr. H.________