1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 11. Juli 2023 forderte die Gemeinde Bremgarten bei Bern die Beschwerdeführerin auf, jegliche Bienenstöcke auf der gesamten Parzelle Bremgarten Grundbuchblatt Nr. H.________ bis spätestens sieben Tage nach Rechtskraft dieser Verfügung zu entfernen und der Baupolizeibehörde mitzuteilen, an welchen Standort und zu welchem Zeitpunkt die Umsiedlung stattfindet (Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung).