Verbreiterung der Strasse ist der Sachverhalt (insb. der bewilligte Zustand) noch nicht vollständig abgeklärt. Dies muss unter Einbezug sämtlicher Eigentümer und Nutzer des Weges nachgeholt werden. Sofern die Abklärungen ergeben, dass der heutige Zustand des Weges nicht bewilligt wurde, sind die Reduktion der Wegbreite, die Entfernung der Asphaltierung und eine Rekultivierung zu prüfen. Zudem besteht Abklärungsbedarf bei der Frage, wer die Wegverbreiterung vorgenommen hat, da primär die Verursacher zur Wiederherstellung zu verpflichten sind. Die Streitsache erweist sich daher als nicht entscheidreif. Es ist nicht Aufgabe der BVD, umfangreiche Abklärungen als erste Instanz zu tätigen.