b) Aus den Ausdrucken der Ortho-Fotografien und Karten aus den Kartenwerken Zeitreise des Bundesamtes für Landestopographie ist ersichtlich, dass der Weg ab der Abzweigung von der O.________strasse bis zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden bereits vor Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes bestand und mit der Zeit deutlich verbreitert und asphaltiert wurde. Klare Hinweise bezüglich der Beschaffenheit des Weges ergeben sich aus dem Strassen und Wegverzeichnis der Gemeinde vom 20. Oktober 199423: Der fragliche Weg ist darin als Weg Nr. 22 mit einer Breite von 1.5 m verzeichnet und gehört der Kategorie IIc an.