Da sich der Parkplatz ausserhalb der Bauzone befindet, besteht ein grosses öffentliches Interesse an einer Wiederherstellung.21 Die Gemeinde verfügte einzig ein Benützungsverbot. Dieses alleine erscheint nicht geeignet, das Parkieren zu verhindern. Bleiben die Parkiermöglichkeiten unverändert bestehen, so erscheint der Kontrollaufwand für die Durchsetzung des Benutzungsverbots als zu gross. Es sind daher Massnahmen zu prüfen, die das Parkieren effektiv verhindern. Das könnte beispielsweise durch eine Abschrankung, durch das Platzieren unverrückbarer Steine oder durch eine entsprechende Bepflanzung geschehen.