Anders würde es aussehen, wenn der ursprüngliche Zustand einer Zufahrtsstrasse verändert würde. Hier wäre zwingend eine Beurteilung durch das AGR hinsichtlich des Bauens ausserhalb der Bauzone vorzunehmen. 4. Parkplatz a) Mit der angefochtenen Verfügung fordert die Gemeinde die Beschwerdeführenden auf, die Parkierung von Personenwagen bei ihrem Wohnhaus ab sofort zu unterlassen. Unbestritten ist, dass gegenüber dem Gebäude der Beschwerdeführenden Fahrzeuge abgestellt werden.