8. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Beschwerde fest. Daraufhin stellte das Rechtsamt den Parteien zusätzliche Orthofotos und Kartenmaterial aus den Kartenwerken Zeitreise des Bundesamtes für Landestopographie zu und holte eine Stellungnahme beim AGR ein, welches auf einen Antrag verzichtete. Danach erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Auf die Rechtsschriften und die Stellungnahme des AGR wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen