Die Beschwerdeführenden erhalten Gelegenheit, sich zu diesen Überlegungen zu äussern und dem Rechtsamt bis am 15. September 2023 in 3-facher Ausfertigung mitzuteilen, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten (Art. 73 Abs. 2 VRPG4). 3. Die Beschwerde vom 25. Juli 2023, die erste Verfügung des Rechtsamtes und die Stellungnahme der Gemeinde Beatenberg vom 17. August 2023 gehen an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Sofern der Beschwerdeführenden an ihrer Beschwerde festhalten, wird dem AGR danach die Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme eingeräumt.