6. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 25. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Beatenberg vom 29. Juni 2023 sei aufzuheben. 2. Eventualiter: Die Verfügung der Einwohnergemeinde Beatenberg vom 29. Juni 2023 sei aufzuheben und die Akten zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -