__ eine baubewilligungspflichtige Wegverbreiterung vorgenommen worden war (Ziff. 1.1) und anlässlich der Begehung der Eigentümer und der Mieter den Weg zur Liegenschaft auf Parzelle G.________ hinauffuhren (Ziffer. 2.8). Die Gemeinde stellte eine Widerherstellungsverfügung in Aussicht «für das widerrechtliche Parkieren und die widerrechtliche Verwendung des Landwirtschaftsweges als Zufahrt zum Wohnhaus Nr. F.________». Weiter führte sie aus, ein Baugesuch für eine Verbreiterung des Privatwegs wäre kaum bewilligungsfähig (Ziffer 3.3). Die Gemeinde gewährte den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör.