4. Mit Schreiben vom 10. November 2022 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, dass auf ihrem Grundstück eine baubewilligungspflichtige Wegverbreiterung stattgefunden habe und kündigte am 9. Dezember 2022 einen Augenschein an. Die Beschwerdeführenden reichten eine schriftliche Stellungnahme ein, nahmen jedoch nicht am Augenschein teil. Dafür entschuldigten sie sich. Die Gemeinde sistierte das Verfahren bis im Frühling und führte den Augenschein am 4. April 2023 durch. Mit Verfügung vom 4. Mai 2023 stellte die Gemeinde fest, dass auf Parzelle Nr. G.________ eine baubewilligungspflichtige Wegverbreiterung vorgenommen worden war (Ziff.