1/13 BVD 120/2023/42 noch fördere. Damit erübrige sich eine weitergehende Prüfung, ob eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG erteilt werden könnte. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde dem Vorhaben am 17. Dezember 2020 den Bauabschlag.