2. Nach dem Erwerb der Liegenschaft und einer grundsätzlich positiven Voranfrage per Mail stellten die Beschwerdeführenden ein Baugesuch insbesondere für eine «Parkplatzbefestigung für Wohnungsvermietung». Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verweigerte dafür die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1, da die Gemeinde die Überfahrt über ihr Grundstück nicht gewähre und mit der Bewilligung der Abstellplätze ein Zustand geschaffen würde, welche das offensichtlich widerrechtliche Befahren des Zufahrtswegs zur Liegenschaft nur 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)