Bloss auf Zeitgewinn ausgerichtete materiell aussichtslose Eingaben sollen die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht aufhalten können.25 Der Hinweis ist daher verzichtbar, wenn das Vorhaben offensichtlich nicht bewilligungsfähig ist und das Durchlaufen eines Baubewilligungsverfahrens unter dem prozessökonomischen Aspekt nicht sinnvoll ist.26Im vorliegenden Fall würde die Einreichung eines nachträglichen Baugesuches unnützen Aufwand verursachen, da das Ergebnis des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens zum Vornherein feststünde. Unter diesen Umständen durfte die Gemeinde darauf verzichten, der Beschwerdeführerin die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs einzuräumen.