c) Die Gemeinde hält in der angefochtenen Verfügung fest, die Pergola-artige Anlage auf der Terrasse im Attikageschoss sei nicht bewilligungsfähig. Mit dieser Anlage seien die Voraussetzungen eines Attikageschosses, welches über die ganze Längsfassade zurückversetzt sein müsse, nicht mehr erfüllt. Das Gebäude gelte damit als dreigeschossig und verstosse gegen die Zonenvorschriften in der Zone W2.