Aus der fraglichen E-Mail-Korrespondenz geht hervor, dass der Architekt die Gemeinde vor der Einreichung des Baugesuchs um eine Vorprüfung des Projekts bat. In seinem E-Mail vom 3. Juli 2018 unter dem Betreff «Voranfrage C.________strasse» führte er u.a. aus: «Was die Regelung von Vordächern im Attikageschoss [betrifft,] wurden wir im Baureglement nicht fündig.». Der damalige Gemeindeschreiber antwortete mit E-Mail vom 23. Juli 2018. Er hielt insbesondere fest: «Der Rücksprung für die Attika beträgt 4.00 m und ist dann zu vermassen. Der Dachvorsprung im