Nach dem Gesagten handelt es sich beim streitigen Pergola-artigen Konstrukt auf der Attikaterrasse um ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben. Es liegt dafür keine Baubewilligung vor. Damit ist die Errichtung des Konstrukts formell rechtswidrig. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde hatte unter den erwähnten Voraussetzungen dagegen einzuschreiten und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen.