g) Die streitige Ergänzung des Doppeleinfamilienhauses mit einem Pergola-artigen Konstrukt auf der Attikaterrasse wirkt sich somit auf Tatbestände aus, die geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen. Sie ist deshalb baubewilligungspflichtig. Ob das Vorhaben letztlich bewilligt werden kann, spielt für die Frage, ob es bewilligungspflichtig ist, noch keine Rolle. Die Baubewilligungspflicht hat eine präventive Funktion und soll verhindern, dass Vorschriften verletzt werden. Die Baubewilligungspflicht ist daher zu bejahen, wenn Vorschriften, die im Baubewilligungsverfahren zu prüfen sind, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit betroffen sind.15 Dies ist hier der Fall.