Aus dem Begriff der «Nebenanlage» geht hervor, dass diese in einem funktionellen Bezug zu einer Hauptanlage steht,11 ohne dass sie aber deren Bestandteil bildet. Baubestandteile von Hauptbauten können nicht gleichzeitig Nebenanlagen sein. Dies gilt auch, wenn eine Hauptbaute nachträglich um weitere Bestandteile ergänzt wird. Die später hinzugefügten Bestandteile sind dann nicht separat von den früher erstellten Bauteilen zu betrachten. Ansonsten würde die erweiterte Baute nie in ihrer Gesamtheit beurteilt und die baupolizeilichen Masse könnten umgangen werden.