3/11 BVD 120/2023/41 Baubewilligung.10 Ausgenommen sind Vorhaben, die das Gesetz als baubewilligungsfrei bezeichnet. Darunter fallen nach Art. 1b Abs. 1 BauG der Unterhalt von Bauten und Anlagen, für eine kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen sowie andere geringfügige Bauvorhaben. Im Übrigen bestimmt das Baubewilligungsdekret die baubewilligungsfreien Vorhaben.