a) Die angefochtene Verfügung erging im Namen des Gemeinderates von Walkringen. Sie wurde vom Präsidenten und von der Sekretärin des Gemeinderates unterzeichnet. Die Beschwerdeführerin beanstandet die Mitwirkung des Präsidenten des Gemeinderates beim Erlass der angefochtenen Verfügung. D.________. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, dass darin ein Ausstandsgrund zu erblicken sei. Sie habe erst mit der angefochtenen Verfügung davon Kenntnis erhalten, dass der Präsident des Gemeinderates im Verfahren mitwirke.