3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Walkringen beantragt mit Stellungnahme vom 29. August 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. Am 28. November 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe mit Ausführungen und Beweismitteln ein. Die Gemeinde Walkringen teilte am 5. Dezember 2023 mit, dass sie auf eine diesbezügliche Stellungnahme verzichte. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen