dazu das rechtliche Gehör. Nachdem sich die Beschwerdeführerin geäussert hatte, verfügte die Gemeinde am 27. Juni 2023, die Anlage auf der Terrasse im Attikageschoss sei nicht bewilligungsfähig. Der rechtmässige Zustand könne nicht mittels einer nachträglichen Baubewilligung erreicht werden. Die Anlage sei bis zum 27. Juli 2023 zurückzubauen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte die Gemeinde Walkringen die Ersatzvornahme und eine Busse an.