Es handle sich um eine baubewilligungspflichtige Anlage, die nach den Vorschriften des Gemeindebaureglementes nicht bewilligungsfähig sei. Die Gemeinde Walkringen stellte den Erlass einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in Aussicht und gewährte der Beschwerdeführerin 1 Vorakten pag. 47 1/11 BVD 120/2023/41