Im gegen den Gesamtbauentscheid geführten Beschwerdeverfahren bewilligte die BVD mit Entscheid vom 8. April 2020 (BVD 110/2019/86) eine Projektänderung und bestätigte im Übrigen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland. Am 20. Februar 2022 (Eingangsdatum) meldete die Beschwerdeführerin der Gemeinde Walkringen durch Einreichung des Formulars SB2 (Selbstdeklaration Baukontrolle 2) die Fertigstellung des Bauvorhabens. Dabei gab sie an, dass das Bauvorhaben entsprechend der Bau- und der Projektänderungsbewilligung ausgeführt worden sei.