1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bewilligte der Beschwerdeführerin mit Gesamtbauentscheid vom 24. April 2019 den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit Garagen auf Parzelle Walkringen Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Bauparzelle liegt in der Zone W2. Im gegen den Gesamtbauentscheid geführten Beschwerdeverfahren bewilligte die BVD mit Entscheid vom 8. April 2020 (BVD 110/2019/86) eine Projektänderung und bestätigte im Übrigen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland.