4. Ziffer 5.1 zweites Lemma der Verfügung der Gemeinde Interlaken vom 11. Juli 2023 wird von Amtes wegen aufgehoben. 5. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 750.– zur Bezahlung auferlegt. Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 250.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.