Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme vom 8. August 2023 ausgeführt, anlässlich eines weiteren Augenscheins am 8. August 2023 habe sich ihr Eindruck bestätigt, dass sämtliche 21 Zimmer des Motels (I.________strasse Nrn. M.________ und N.________) vermietet würden. Aus der Vereinbarung vom 28. August 2023 geht hervor, dass der Mietvertrag für die Gebäude an der I.________strasse Nrn. M.________ und N.________, bestehend aus 21 Motelzimmern, per 29. August 2023 aus dem Mietvertrag vom 10. Februar 2023 entfernt wurde. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte war folglich zumindest bis am 29. August 2023 Mieterin bzw. Betreiberin der Gebäude an der I.________strasse Nrn.