a) Die Beschwerdeführerin erklärt weiter, sie sei nur Grundeigentümerin und habe weder mit dem Betrieb des Hotelrestaurants «K.________» an der I.________strasse Nr. L.________ noch mit der Vermietung der Ferienwohnungen an der I.________strasse Nrn. M.________ und N.________ zu tun. Die Verfügung richte sich an die falsche Adressatin. Sie könne nicht Adressatin einer Betriebseinstellung und eines Benützungsverbots sein. Bei Missachtung oder Überschreitung einer Betriebsbewilligung durch die Betreiberin sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gegenüber der Betreiberin gemäss Betriebsbewilligung zu verfügen und nicht gegenüber der Grundeigentümerin.