d) Gemäss Ziffer 5.1 erstes Lemma der angefochtenen Verfügung müssen zudem sämtliche Buchungen für die unbewilligten Zimmer an der I.________strasse Nrn. M.________ und N.________ storniert werden. Die Beschwerdeführerin sowie die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte können baurechtlich jedoch nicht verpflichtet werden, die Mietverhältnisse bzw. Beherbergungsverträge zu kündigen. Ziffer 5.1 erstes Lemma der angefochtenen Verfügung hat folglich nur hinweisenden Charakter und wird von Amtes wegen aufgehoben. Die bereits getätigten Buchungen verhindern das vorsorgliche Benützungsverbot nicht.