c) Die Einstellung sämtlicher (Online-) Inserate der Zimmer bzw. Ferienwohnungen an der I.________strasse Nrn. M.________ und N.________ erscheint grundsätzlich geeignet, um bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung weitere Buchungen zu verhindern und damit das vorsorgliche Benützungsverbot effektiv umzusetzen. Zudem ist die (vorläufige) Einstellung der Werbung auch erforderlich, zumal die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte trotz dem bereits in der Verfügung vom 4. August 2022 erwähnten Benützungsverbot weiterhin Ferienwohnungen vermietet hat.