Die Vorinstanz hat zur Umsetzung des vorsorglichen Benützungsverbots bzw. der vorläufigen Betriebseinstellung mit der Verfügung vom 11. Juli 2023 eine Frist bis 26. Juli 2023 angesetzt, also rund zwei Wochen. Dies war ausreichend, um bald anreisende Gäste rechtzeitig zu informieren und somit verhältnismässig.