Dass es aufgrund des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens und des vorsorglichen Benützungsverbotes nun zu einem längeren Betriebsunterbruch kommt, ist auf das Vorgehen der Bauherrschaft zurückzuführen. Die Beschwerdeführerin macht ausserdem gerade mit diesem Argument deutlich, dass sie aus dem formell rechtswidrigen Zustand einen finanziellen Vorteil zieht.