Das Baubewilligungsverfahren vor dem Regierungsstatthalteramt ist nach wie vor hängig, mit anderen Worten liegt für die Bauarbeiten noch keine rechtskräftige Baubewilligung vor. Ungeachtet dessen, ob vorliegend allenfalls von einer Nutzungsänderung oder einer Erweiterung des Gastgewerbebetriebes auszugehen ist, hängt die Nutzbarkeit bzw. Bewohnbarkeit der Ferienwohnungen massgebend von der Bewilligung der Sanierungsarbeiten ab. Die Sanierungsarbeiten umfassen unter anderem Änderungen am Heizsystem bzw. der Warmwasseraufbereitung, den Fenstern und Türen.