a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie vermiete seit über zehn Jahren ihre Gebäude an der I.________strasse Nrn. L.________, M.________ und N.________ an die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte. In den Gebäuden an der I.________strasse Nrn. M.________ und N.________ befänden sich kleine Ferienwohnungen, die von aussen je eigene Zugänge hätten. Die Ferienwohnungen würden von der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten an Touristen weitervermietet, wobei sie diese teils offenbar auch unter dem Namen «G.________» angeboten habe. Bei dieser Bezeichnung handle es sich um einen reinen Fantasienamen, der nichts mit einem anderen (gastgewerblichen) Betreiber gemein habe.